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Umzugsurlaub: Haben Sie Anspruch auf Sonderurlaub?

Wenn ein Umzug ins Hause steht, ist das immer mit Arbeit und innerem Stress verbunden, egal, ob man sich dabei von einem Umzugsunternehmen helfen lässt oder den Umzug selbständig organisiert. Es müssen Kisten gepackt und die alte Wohnung entrümpelt und gereinigt werden, man muss An- und Ummeldungen in die Wege leiten. Berufstätige sind in dieser Zeit besonders gefordert. Und manches lässt sich nicht nach Feierabend oder am Wochenende erledigen.

Der Wunsch nach einigen Tagen Urlaub liegt da nahe – am besten natürlich zusätzlichen Urlaub, der nicht auf den normalen Jahresurlaub angerechnet wird, schließlich ist so ein Umzug mehr Arbeit, als Erholung. Doch: Laut Bundesurlaubgesetz im BGB ist Ihr Arbeitgeber gesetzlich nicht verpflichtet Ihnen zusätzlichen Umzugsurlaub zu gewähren – außer Sie müssen aus betrieblichen Gründen umziehen. 

Umzugsurlaub – schauen Sie in Ihren Vertrag

Oft haben Gewerkschaften und Arbeitgeber in den Tarifbedingungen Regelungen für einen Umzugsurlaub getroffen. Manchmal sind Anlässe für einen Sonderurlaub auch im Arbeitsvertrag oder in den Betriebsvereinbarungen geregelt. Der Betriebsrat ist in jedem Fall eine gute Anlaufstelle, um zu erfahren, ob man in seinem Betrieb vertraglich Anspruch auf Umzugsurlaub hat oder wie der Arbeitgeber sonst mit derartigen Bitten umgeht. Wenn andere beim Wohnungswechsel Sonderurlaub bekommen haben, kann man Ihnen Ihre Bitte nicht einfach abschlagen. 

So fragen Sie nach Sonderurlaub für den Umzug

Was, wenn keine Vereinbarung Sonderurlaub für Ihren Umzug vorsieht? Fragen Sie Ihren Chef trotzdem nach Umzugsurlaub. Fragen kostet nichts. Viele Vorgesetzte sind da auch kulant. Vermutlich ist Ihr Chef selbst schon umgezogen und weiß, dass man in der heißen Phase den Kopf nicht wirklich frei hat und es auch aus betrieblicher Sicht sinnvoller ist, wenn Sie ein, zwei Tage fehlen, statt ein oder zwei Wochen nur mit halber Kraft arbeiten zu können. Es schadet aber nichts, wenn sie Ihren Vorgesetzten nochmals darauf hinweisen und ihn an seinen Umzug erinnern.
Wichtig ist, dass Sie das Gespräch bezüglich Umzugsurlaubs so früh wie möglich suchen und Ihren Chef auch nicht zwischen Tür und Angel darauf ansprechen. Bitten Sie zudem besser gleich um zwei Urlaubstage, damit steigt die Chance, dass Sie einen Tag oder wenigstens gewisse Sonderregelungen wie das Erledigen der wichtigsten Umzugsformalitäten und Behördengängen während der Arbeitszeit zugestanden bekommen.
Es schadet nie, den Chef daran zu erinnern, dass Sie sich bei der Arbeit immer ins Zeug legen. Zuverlässige Arbeitnehmer, die bei Bedarf die eine oder andere Überstunde leisten und kaum Fehltage aufweisen, haben gute Chancen auf einen Sonderurlaub für den Umzug. 


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