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Der Hartz-4-Umzug - welche Umzugskosten werden übernommen?
Jeder Umzug ist ein kleines organisatorisches Kunststück - umso mehr gilt dies für einen Hartz-4-Umzug, da man noch mehr beachten muss und noch weniger finanzieller Spielraum zur Verfügung steht. Beim Umzug mit Hartz 4 ist daher sorgfältige Planung besonders wichtig. Hier haben wir Ihnen ein paar Tipps zusammengestellt, wie Sie Ihren Hartz-4-Umzug dennoch problemlos über die Bühne bekommen und welche Kosten von der ARGE übernommen werden.
Hartz 4 Umzug aus eigenem Anlass
Oftmals wird gefragt, ob man ohne Zustimmung der ARGE überhaupt umziehen darf. Man darf! Allerdings hängt es von den Umständen und einer guten Begründung für den Hartz-4-Umzug ab, ob oder wieviel von den Umzugskosten die ARGE übernimmt bzw. anschließend erstattet.
Das wichtigste für die ARGE ist der Grund, aus dem Sie umziehen. Gründe wie Citynähe, eine hübschere Wohngegend oder Nähe zum neuen Partner werden in der Regel nicht anerkannt. Auch Personen unter 25 Jahren, die das Elternhaus verlassen wollen, bekommen den Umzug nur dann teilweise erstattet, wenn ein triftiger Anlass zum Umzug vorliegt - wie beispielsweise eine Schwangerschaft oder der Antritt einer Ausbildung.
Eine wegen schwerer Mängel unbewohnbare Wohnung kann ein Grund für Umzug sein, bei dem die Umzugskosten vom Amt getragen werden - doch besonders hier ist ausführliche Dokumentation durch Fotos und Zeugen unerlässlich. Eine Scheidung oder Trennung vom Lebenspartner kann auch von der ARGE anerkannt werden, doch sollte genau begründet werden, weshalb besondere Härte in Ihrem Fall vorliegt.
Ein besonders guter Grund ist natürlich immer ein neuer Arbeits- oder Ausbildungsplatz. In diesem Fall reicht meistens die Vorlage des Arbeitsvertrages oder Ausbildungsvertrages als Nachweis.
Umzugskosten, die dem Hartz-4-Empfänger erstattet werden
Ist der Hartz-4-Umzug erst einmal genehmigt und der Grund anerkannt, können Sie mit der Übernahme folgendender Umzugskosten rechnen:
- Mietkaution
- Transportkosten wie die Miete eines Umzugswagens und ein Pauschalbetrag für Umzugshelfer oder ein Umzugsunternehmen (hierbei wichtig: die Kosten für eine Firma werden nur übernommen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie den Umzug nicht selbständig durchführen können)
- Renovierungskosten
Wurde der Umzug direkt von der ARGE gefordert - z.B. um die aktuellen Mietkosten zu senken - wird auch mehr erstattet. Zusätzlich zu den genannten Kosten werden hier noch folgende Umzugskosten erstattet:
- alle Kosten für die Wohnungssuche: Anfahrten zu Wohnungsbesichtigungen, Zeitungen oder selbst aufgegebene Anzeigen
- in einigen Fällen sogar eine etwaige Maklercourtage
Um die Kosten für den Hartz-4-Umzug überschaubar zu halten, sollten Sie kostenlose Planungshilfe nutzen: beispielsweise den praktischen Umzugskalender oder die Umzugs-Checkliste.
