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Haftung beim Umzug - die aktuelle Rechtslage
Wenn Sie den Umzugskarton mit dem Geschirr fallen lassen, ist die Lage bezüglich der Frage der Haftung beim Umzug eindeutig – den Schaden tragen Sie selbst, vorausgesetzt, Sie haben eine gültige Haftpflichtversicherung. Denn die Hausratsversicherung deckt in der Regel keine Transportschäden ab. Sie greift nur bei Umzugsschäden, die in der alten und neuen Wohnung entstehen.
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Wie sieht es aber mit der Haftung beim Umzug aus, wenn ein privater Umzugshelfer oder ein Mitarbeiter eines Umzugsunternehmens in die Verursachung des Schadens involviert ist?
Haftung beim Umzug mit privaten Umzugshelfern
Bezahlte Umzugshelfer – z.B. über eine Jobbörse engagiert – haben idealerweise eine Versicherung, die Schäden bei einem Umzug übernimmt. Lassen Sie sich einen Nachweis vorlegen.
Für Freunde und Bekannte gilt: Sie leisten einen Freundschaftsdienst und sind deshalb zunächst von jeglicher Haftung ausgeschlossen. Ausnahme: Der Schadensverursacher handelte aus Vorsatz oder in grober Fahrlässigkeit. Eine Möglichkeit, die Haftung beim Umzug zu klären, ist ein von Ihnen im Vorwege aufgesetzter Vertrag, der etwaige Schadensfälle regelt. Auch kann der Helfer einen entsprechenden Zusatz in seine Haftpflichtversicherung einfügen lassen.
Haftung beim Umzug mit einem Umzugsunternehmen
Im Gegensatz zu privaten Helfern ist Ihr Umzugsgut bei einem Umzug mit der Spedition bis zu einer Höhe von 620 Euro pro Kubikmeter bzw. bis zu einer maximalen Schadenshöhe abgesichert – so sieht es §451 des Handelsgesetzbuches vor. Eine zusätzliche Transportversicherung ist nur dann notwendig, wenn Ihr Umzugsgut diesen Wert deutlich überschreitet. Bedenken Sie jedoch, dass das Umzugsunternehmen im Fall der Fälle nur den Zeit-, nicht aber den Neuwert erstattet.
Allerdings gibt es auch bei der Haftung beim Umzug mit einem Umzugsunternehmen Einschränkungen. So wird der Schaden nur übernommen, wenn er ausschließlich von den Mitarbeitern der Firma verursacht worden ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie den All-Inclusive-Service gebucht haben und die Speditionsmitarbeiter sowohl die Kartons verpackt, als auch die Möbel demontiert und das Umzugsgut transportiert haben. Packen Sie aber die Kartons selbst, so bleiben Sie auf dem Schaden sitzen.
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Auch werden Schäden, die durch Naturgewalten oder nicht haftbar zu machende Dritte (z.B. durch mangelnden Versicherungsschutz) entstehen, in der Regel nicht übernommen. Die Haftung beim Umzug greift oftmals ebenfalls nicht bei Pflanzen, Tieren und empfindlichen und / oder teuren Gütern.
So fordern Sie Ihr Recht auf Haftung beim Umzug ein
Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, sollten Sie erkennbare Schäden sofort dem Umzugsunternehmen melden. Hierzu ist es notwendig, dass Sie zusammen mit einem Speditionsmitarbeiter große Gegenstände und Elektrogeräte in der neuen Wohnung sofort prüfen und auch die Umzugskartons so schnell wie möglich auspacken. Vermerken Sie Reklamationen gleich auf dem Arbeitsschein bzw. dem Abnahmeprotokoll. Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen müssen innerhalb von 14 Tagen in schriftlicher Form gemeldet werden.
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