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Nach dem Umzug darf das Kennzeichen behalten werden
Ursprünglich sollte das neue Gesetz, nach dem Autofahrer nach einem Umzug innerhalb Sachsens ihr Autokennzeichen behalten dürfen, bereits zum 1. Juli in Kraft treten. Auf Grund von Anhörungen verzögerte sich der Termin. Nach Schleswig-Holstein, Hessen und Brandenburg ist Sachsen nun das 4. Bundesland, das die Kfz-Regelung einführt - ab dem 1. September 2010 dürfen Autofahrer Ihr Kennzeichen behalten und sparen so Kosten und Behördenggänge.